TP Prozesskostenfinanzierungs GmbH
 Spezialisierung Insolvenz

Anspruchsdurchsetzung in der Insolvenz

Wir finanzieren werthaltige Ansprüche im Insolvenzkontext — ohne dass die Verfahrenskosten die Masse belasten. Unser Schwerpunkt seit Jahren.

Warum Prozessfinanzierung in der Insolvenz?

Werthaltige Ansprüche zur Insolvenzmasse zu ziehen scheitert oft nicht am Recht, sondern an der Liquidität. Der Insolvenzverwalter haftet, die Masse trägt Verfahrenskosten, die Gläubiger warten. Genau hier setzen wir an.

Wir übernehmen die Verfahrenskosten und das Risiko — Sie behalten die Verfahrenshoheit. Vergütet werden wir ausschließlich aus dem realisierten Erlös. Die Masse bleibt unbelastet, die Gläubigerquote steigt.

01

Welche Ansprüche wir finanzieren

§§ 129 ff. InsO

Insolvenz­anfechtung

Anfechtung von Rechtshandlungen vor Insolvenzeröffnung, von vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bis zur kongruenten und inkongruenten Deckung. Oft mit hohen Streitwerten und langer Verfahrensdauer.

§ 64 GmbHG / § 92 AktG

Geschäftsführer- und Vorstands­haftung

Ansprüche gegen Geschäftsführer und Vorstände wegen Zahlungen nach Insolvenzreife, fehlerhafter Bilanzierung, Verletzung der Insolvenzantragspflicht. Wirtschaftlich oft die zentralen Hebel.

§ 30, § 31 GmbHG

Gesellschafter­haftung

Rückforderung von Auszahlungen, die das Stammkapital angreifen, sowie Ansprüche aus Existenzvernichtung. Heikle Materie, die wirtschaftlich oft entscheidend für die Masse ist.

Schadens­ersatz

Berater- und Prüfer­haftung

Ansprüchen gegen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsberater, wenn deren Beratung oder Prüfung das Unternehmen in die Schieflage geführt hat. Oft mit Berufshaftpflicht-Anbindung.

02

Wie eine Finanzierung in der Insolvenz funktioniert

 Massenneutral

Keine Belastung der Masse

Sie zahlen keine Vorschüsse, schließen keine Liquiditätslücken. Unser Investment wird ausschließlich aus dem Erlös vergütet — gibt es keinen Erlös, gibt es auch keine Forderung.

 Vergütung

Klare Konditionen vor Vertrag

Erfolgsbeteiligung und Mindest-Multiple werden vor der Finanzierungsvereinbarung schriftlich fixiert. Marktüblich sind 20-40 % Erfolgsbeteiligung. Bei hohen Streitwerten gilt ein Mindest-Multiple zwischen 1,5 und 3,0.

03

Voraussetzungen

 Insolvenz-Fall einreichen

Werthaltige Ansprüche. Geschützte Masse.

Fall einreichen