Wir finanzieren werthaltige Ansprüche im Insolvenzkontext — ohne dass die Verfahrenskosten die Masse belasten. Unser Schwerpunkt seit Jahren.
Werthaltige Ansprüche zur Insolvenzmasse zu ziehen scheitert oft nicht am Recht, sondern an der Liquidität. Der Insolvenzverwalter haftet, die Masse trägt Verfahrenskosten, die Gläubiger warten. Genau hier setzen wir an.
Wir übernehmen die Verfahrenskosten und das Risiko — Sie behalten die Verfahrenshoheit. Vergütet werden wir ausschließlich aus dem realisierten Erlös. Die Masse bleibt unbelastet, die Gläubigerquote steigt.
Anfechtung von Rechtshandlungen vor Insolvenzeröffnung, von vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bis zur kongruenten und inkongruenten Deckung. Oft mit hohen Streitwerten und langer Verfahrensdauer.
Ansprüche gegen Geschäftsführer und Vorstände wegen Zahlungen nach Insolvenzreife, fehlerhafter Bilanzierung, Verletzung der Insolvenzantragspflicht. Wirtschaftlich oft die zentralen Hebel.
Rückforderung von Auszahlungen, die das Stammkapital angreifen, sowie Ansprüche aus Existenzvernichtung. Heikle Materie, die wirtschaftlich oft entscheidend für die Masse ist.
Ansprüchen gegen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsberater, wenn deren Beratung oder Prüfung das Unternehmen in die Schieflage geführt hat. Oft mit Berufshaftpflicht-Anbindung.
Sie zahlen keine Vorschüsse, schließen keine Liquiditätslücken. Unser Investment wird ausschließlich aus dem Erlös vergütet — gibt es keinen Erlös, gibt es auch keine Forderung.
Erfolgsbeteiligung und Mindest-Multiple werden vor der Finanzierungsvereinbarung schriftlich fixiert. Marktüblich sind 20-40 % Erfolgsbeteiligung. Bei hohen Streitwerten gilt ein Mindest-Multiple zwischen 1,5 und 3,0.